Novelle Covid19 - Lockerungsverordnung

Novelle Covid19 - Lockerungsverordnung

Am 27. Mai 2020 wurde nun eine Novellierung der "COVID-19-Lockerungsverordnung" des Bundesministeriums veröffentlicht, welches mit Freitag 29. Mai 2020 in Kraft tritt. Damit werden nun Proben im Amateurbereich und auch kulturelle Veranstaltungen mit Publikum ermöglicht. Diese Verordnung gilt vorerst bis 31. August 2020

Sehr geehrte Verantwortliche in den Musikvereinen

und Blasmusikverbänden!

Am Freitag, 22. Mai 2020, konnten die großen Kulturorganisationen Österreichs in einem Arbeitsgespräch mit der neuen Kultur-Staatssekretärin Mag.a Andrea Mayer ihre Frage-stellungen erörtern. Der Österreichische Blasmusikverband war erstmals auch eingeladen, um für die Vorbereitung der nächsten Covid-19 Lockerungsverordnung Anliegen vorzubringen.

Am 27. Mai 2020 wurde nun eine Novellierung der „COVID-19-Lockerungsverordnung“ des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht, welche mit Freitag 29. Mai 2020 in Kraft tritt. Es werden damit nun Proben im Amateurbereich und auch kulturelle Veranstaltungen mit Publikum ermöglicht. Diese Verordnung gilt vorerst bis 31. August 2020. 

In der zweiten Junihälfte plant das Gesundheitsministerium einen Ausblick auf die Zeit ab September 2020. 

Proben (Indoor und Outdoor)

In § 10 Abs. 10 der Verordnung sind erstmals ausdrücklich Proben und künstlerische Darbietungen angesprochen; nach dem Wortlaut der Verordnung gilt für Teilnehmer an Proben „§ 3 sinngemäß“.

Gruppen- und Gesamtproben sind daher ab 29. Mai 2020 unter nachstehenden Bedingungen möglich:

  • Zwischen den Personen ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten, sofern nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Die allgemeinen Hygienevorschriften sind einzuhalten (siehe Checklisten des ÖBV).

Veranstaltungen 

Grundsätzlich sind Veranstaltungen mit mehr als hundert Personen untersagt. Folgender weiterer Stufenplan bezogen auf die Besucheranzahl ist vorgesehen:

 

Indoor-Veranstaltungen

Outdoor-Veranstaltungen

ab 29. Mai 2020

bis 100 Besucher

bis 100 Besucher

ab 1. Juli 2020

bis 250 Besucher

bis 500 Besucher

ab 1. August 2020

bis 500 Besucher

oder bis 1000 Besucher mit Sicherheitsabstand und Bewilligung der Behörde

bis 750 Besucher

oder bis 1250 Besucher mit Sicherheitskonzept und Bewilligung der Behörde

 

Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (daher auch die Musiker), sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Folgende Auflagen gelten für die Besucher von Veranstaltungen (auszugsweise):

  • Es müssen zugewiesene und gekennzeichnete Plätze (Sitzplätze) vorgesehen werden.
  • Es gilt grundsätzlich die 1 Meter Abstandsregel. Bei Sitzreihen, die unter einem Meter Abstand liegen, sind neben jedem besetzten Sitzplatz die beiden Sitzplätze freizuhalten (Schachbrett-Nutzung).
  • Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben dürfen nebeneinandersitzen.
  • Kann der 1 Meter Abstand nicht eingehalten werden, so gilt Mund-Nasenschutz-Pflicht.

Folgende Auflagen gelten für die Musiker:

  • Auf der Bühne bzw. am Aufführungsplatz muss der 1 Meter Abstand zwischen den Personen eingehalten werden.

Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Gäste gilt § 6 der Verordnung (Bestimmungen für das Gastgewerbe)!

Seitens des Österreichischen Blasmusikverbandes raten wir auf die strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu achten, damit auch beim nun erfreulicherweise wieder möglichen Musikbetrieb keine Infektion stattfindet und sich damit auch die pandemische Entwicklung weiterhin verbessert. Besonders weisen wir bei Proben und Veranstaltungen darauf hin, ein entsprechendes Hotspot-Management einzuführen (z.B. Ein- und Ausgänge zu organisieren), damit es da nicht zu unnötigen Stauungen und engerem Kontakt kommt.

Wir legen jedem Musikverein dringend die Einsetzung einer COVID-19-Ansprechperson nahe, die sich genau mit den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen beschäftigt und bei allen Zusammenkünften (Proben und Veranstaltungen) auch auf die Umsetzung achtet. Vertiefendes Informationsmaterial zu Proben und Veranstaltungen stellt der ÖBV im Blasmusik-Wiki unter der Adresse

https://wiki.blasmusik.at/display/DOK/COVID19

zur Verfügung. Ebenso gibt es in diesem Informationspool auch grafisch gestaltete Aushänge und Checklisten zur Unterstützung der Organisation.

Vorsicht, besonders Eigenverantwortung, physische Distanz und Einhaltung aller Regeln sind nach wie vor die wesentlichen Grundsätze, unter denen das nunmehrige „Hochfahren“ des Blasmusikbetriebes stattfinden sollte.

Erich Riegler                   Helmut Schmid M.A.                Prof. Walter Rescheneder
Präsident des ÖBV          Bundesjugendreferent             Bundekapellmeister